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Hinweis­geber­­Innen­schutz - Hinweisgebermeldestelle

Hinweis­geber­­Innen­schutz, Hinweisgebermeldestelle

 

Unsere Dienstleistungen umfassen die Einrichtung und Beratung von externen Hinweisgebermeldestellen sowie die Unterstützung bei der Implementierung von Hinweisgebersystemen gemäß dem österreichischen HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG). Das HSchG legt die gesetzliche Grundlage für die Hinweisgebermeldestellen und regelt verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit Hinweisgebern und deren Schutz.

 

Hier sind die wichtigsten Punkte, die unser Leistungsangebot abdeckt:

 

Gesetzliche Grundlage

Das HSchG legt fest, wer als Hinweisgeber gilt und wie er geschützt ist, welche Unternehmen interne Meldekanäle einzurichten und zu betreiben haben, wie interne und externe Meldekanäle ausgestaltet zu sein haben und wie mit Hinweisen umzugehen ist. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung all dieser Vorgaben.

 

Hinweisgeber

Wir beraten Unternehmen, wie sie Gruppen von Hinweisgebern im Unternehmen bestimmen  und schützen können, einschließlich Arbeitnehmern, Praktikanten, Mitgliedern leitender Organe, Arbeitnehmern von Auftragnehmern und Lieferanten. 

 

Geltungsbereich

Wir klären Unternehmen darüber auf, ob das HSchG auf sie anwendbar ist und welche spezifischen Anforderungen in ihrem Fall gelten. Dies kann je nach Unternehmensgröße und Tätigkeitsbereich variieren. 

 

Schutzwürdigkeit von Hinweisgebern

Wir helfen Unternehmen dabei, die Schutzwürdigkeit von Hinweisgebern zu beurteilen und sicherzustellen, dass sie den erforderlichen Schutz erhalten.

 

Vertraulichkeit, Verschwiegenheitspflicht und Schutz der Identität

Wir unterstützen bei der Umsetzung von Maßnahmen, um die Identität von Hinweisgebern zu schützen und sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen vertraulich behandelt werden.

 

Interne Hinweisgebung

Wir helfen Unternehmen bei der Einrichtung und dem Betrieb interner Meldekanäle gemäß den gesetzlichen Vorgaben und beraten sie bei der Auswahl der geeigneten Formen der Hinweisgebung. 

 

Externe Hinweisgebung

Wir unterstützen bei der Einrichtung externer Meldestellen und erklären die gesetzlichen Anforderungen, die dafür gelten.

 

Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen

Wir informieren über die rechtlichen Schritte, die im Falle von Vergeltungsmaßnahmen ergriffen werden können, und wie Unternehmen solche Maßnahmen vermeiden können.

 

Datenschutzrechtliche Sonderbestimmungen

Wir informieren über datenschutzrechtliche Sonderbestimmungen im HSchG und deren Auswirkungen.

 

 

Strafbestimmungen

Wir klären über die möglichen Strafen im Zusammenhang mit dem HSchG auf und wie Unternehmen diese vermeiden können.

 

Unsere Expertise und Erfahrung im Bereich Compliance, Datenschutz, Informationssicherheit, Risikomanagement, Governance und Digitalisierung ermöglichen es uns, Sie bei der Umsetzung des HSchG und der Einrichtung von Hinweisgebersystemen bestmöglich zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können, die Anforderungen des HSchG zu erfüllen.

 

 

Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen? Wir sind gerne für Sie da. Sie erreichen uns unter +43 (0)5 02067-2210